Glühlampenuntersuchungen werden in der Regel bei Verkehrsunfällen erforderlich, um festzustellen, ob das Licht eingeschaltet, das Bremslicht gebrannt oder der Fahrtrichtungsanzeiger betätigt war.
Auf keinen Fall sollte nach dem Unfall, egal ob die Lampe eingeschaltet war oder nicht, probiert werden, ob sie noch funktionsfähig ist oder defekt. Durch diesen Versuch werden die Grundlagen für die Untersuchung zerstört. Für die Untersuchung sollte der gesamte Scheinwerfer mit der zu untersuchenden Glühlampe übersandt werden. Dies insbesondere wenn der Glaskörper zerstört ist.
Wenn eine Glühlampe nicht beschädigt ist, muss vor dem Ausbau die nach vorne gerichtete Seite mit einem Filzstift oder Aufkleber gekennzeichnet werden.
Bei der Verpackung für den Versand darf kein Verpackungsmaterial oder Klebefolie an den offen liegenden Glühfaden der Lampe kommen.
Bei dem Versand ist zu bedenken, dass der Glühfaden Veränderungen durch unsachgemäße Behandlung des Paketes, z.B. auf dem Sortierband oder durch Werfen, erfahren kann. Ggf. kann dieser sich auch aus der Halterung lösen. Am Besten ist daher der Transport per Kurier.