Die Untersuchung von mechanischen Schlüsseln (sowohl zu Schlössern und Profilzylindern aus dem Objektbereich als auch Schlüssel zu Kraftfahrzeugen und sonstigen Sicherungseinrichtungen) dient der Feststellung, ob Nachschlüssel gefertigt wurden.
Das Vorhandensein von Abtastspuren weist auf die Vorlage des Schlüssels als Musterschlüssel zur Fertigung weiterer Schlüssel auf einer mechanischen Kopierfräsmaschine hin. Daran schließt sich eine Beurteilung an, inwieweit diese Schlüssel nach dem Abtastvorgang einem weiteren Gebrauch unterlegen haben. Dabei fließen die Ergebnisse der Reihenuntersuchungen (Dies wurde bereits Mitte der 90er Jahre mehrfach mit mehreren Personen durchgeführt und diese Ergebnisse dokumentiert. Sie sind auch heute noch relevant und dienen der Aussage in Gutachten; siehe Fachartikel 01. und 04. unten), Erfahrungen und Fremdbeurteilungen mit ein. In Einzelfällen wird auch eine Untersuchung der durch Kontakt angetragenen Fremdmaterialien in Form einer Materialanalyse mit dem EDX-System vorgenommen.
Zunächst wird hier die Vollständigkeit des Schlüsselsatzes anhand hier vorliegender umfangreicher Unterlagen überprüft. Ferner wird die Gleichheit der Herstellungsspuren, der Schafteinschnitte und die Überprüfung, ob es sich um Originalschlüssel oder Nachfertigungen handelt, vorgenommen.
Weiterhin erfolgt eine Untersuchung, ob die Schlüssel als Muster zur Herstellung eines Modell- oder Gussschlüssels dienten. Die angetragenen Materialien werden einer EDX- oder Infrarot-Analyse unterzogen. Es erfolgen spezielle Untersuchungen, ob die Schlüssel auf einer elektronisch- oder lasergesteuerten Schlüsselkopierfräsmaschine, die im berührungslosen Abtastverfahren Nachschlüssel herstellt, eingespannt worden sind.
Sämtliche Feststellungen an den Schlüsseln fließen in ein Prüfprotokoll ein und werden im Vieraugenprinzip durchgeführt.